HeaderSteegeFinalTreppe
STEEGE & BETON  SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

GERICHTSGUTACHTEN

IM KERN IST ES BETON

SteegeLogorz2

FACHWISSEN HILFT URTEILEN
 

GUTACHTEN FÜR GERICHTE

Hat ein Gericht kein ausreichendes Fach- und Sachwissen, kann es die Sachfragen an einen Sachverständigen zur Beantwortung weitergeben. Im Regelfall werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen. Auftraggeber in diesen Fällen sind Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte oder auch Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland.

 

ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Dafür legt er einen Eid ab. Ständige Fortbildung mag selbstverständlich klingen, wird aber von der bestellenden Kammer regelmäßig überprüft.

Es steht außer Frage, dass diese Grundpflichten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber gelten.

WebRGB72dpisw

von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Betontechnologie und Betoninstandsetzung

Gütezeicheninhaber der
Gütegemeinschaft Planung
der Instandhaltung von Betonbauwerken

RalLogoGUEPsw

STEEGE & BETON · Sachverständigenbüro · Auf der Helle 10 · 50127 Bergheim · Tel.: 0 22 71 - 98 14 21 · steege.beton@steege.de