GERICHTSGUTACHTEN
IM KERN IST ES BETON
FACHWISSEN HILFT URTEILEN
GUTACHTEN FÜR GERICHTE
Hat ein Gericht kein ausreichendes Fach- und Sachwissen, kann es die Sachfragen an einen Sachverständigen zur Beantwortung weitergeben. Im Regelfall werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen. Auftraggeber in diesen Fällen sind Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte oder auch Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland.
ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER
Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Dafür legt er einen Eid ab. Ständige Fortbildung mag selbstverständlich klingen, wird aber von der bestellenden Kammer regelmäßig überprüft.
Es steht außer Frage, dass diese Grundpflichten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber gelten.
von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Betontechnologie und Betoninstandsetzung
Gütezeicheninhaber der
Gütegemeinschaft Planung
der Instandhaltung von Betonbauwerken
STEEGE & BETON · Sachverständigenbüro · Auf der Helle 10 · 50127 Bergheim · Tel.: 0 22 71 - 98 14 21 · steege.beton@steege.de