PRIVATGUTACHTEN
IM KERN IST ES BETON
BEI STREITIGKEITEN KLARHEIT SCHAFFEN
AUSSERGERICHTLICHE KLÄRUNG
Außerhalb eines Gerichtsverfahrens werden Privatgutachten erstellt. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass hier die gleich hohen Ansprüche wie für Gerichte erfüllt werden.
Die Fragestellungen für Privatgutachten gibt der jeweilige Auftraggeber vor. STEEGE & BETON hilft gern bei deren Formulierung.
SCHIEDSGUTACHTEN
Einen Sonderfall stellen Schiedsgutachten dar. Hier werden die Fragen (und auch der Auftrag) durch mindestens zwei Parteien gestellt, die für ihre Probleme eine außergerichtliche Sachklärung durch einen unabhängigen Fachkundigen suchen.
von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Betontechnologie und Betoninstandsetzung
Gütezeicheninhaber der
Gütegemeinschaft Planung
der Instandhaltung von Betonbauwerken
STEEGE & BETON · Sachverständigenbüro · Auf der Helle 10 · 50127 Bergheim · Tel.: 0 22 71 - 98 14 21 · steege.beton@steege.de